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   BFH, 19.01.2018 - X B 60/17   

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https://dejure.org/2018,6059
BFH, 19.01.2018 - X B 60/17 (https://dejure.org/2018,6059)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2018 - X B 60/17 (https://dejure.org/2018,6059)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - X B 60/17 (https://dejure.org/2018,6059)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 3 FGO
    Hinweise zur Schätzungsmethode

  • IWW

    § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes ... (EStG), § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 76 Abs. 1 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 116 Abs. 6 FGO, § 7 EStG, § 7 Abs. 4 EStG, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 143 Abs. 2 FGO, § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Hinweispflicht des Finanzgerichts hinsichtlich der Schätzung von Einnahmen aus einem Gastronomiebetrieb

  • rewis.io

    Hinweise zur Schätzungsmethode

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Hinweispflicht des Finanzgerichts hinsichtlich der Schätzung von Einnahmen aus einem Gastronomiebetrieb

  • datenbank.nwb.de

    Hinweise zur Schätzungsmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtlicher Hinweis zu Schätzmethode bei erforderlicher Einführung neuer Tatsache notwendig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.09.2013 - XI B 114/12

    Unzulässige Überraschungsentscheidung bei nicht erörterter Schätzungsmethode

    Auszug aus BFH, 19.01.2018 - X B 60/17
    Dies widerspreche den Vorgaben des Bundesfinanzhofs (BFH) in dessen Beschluss vom 10. September 2013 XI B 114/12 (BFH/NV 2013, 1947).

    Wohl aber ist nach diesen Maßstäben eine Mitteilung geboten, wenn das FG eine Schätzungsmethode verwenden will, die den bereits erörterten Schätzungsmethoden nicht mehr ähnlich ist oder die Einführung neuen Tatsachenstoffs erforderlich wird (Beschluss in BFH/NV 2013, 1947).

  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 19.01.2018 - X B 60/17
    Daraus folgt noch nicht, dass das FG jede Änderung oder Abwandlung der Schätzungsmethode vorweg offenlegen müsste, wenn und soweit die betreffenden Schätzungsmethoden einander ähnlich oder voneinander abgeleitet sind (vgl. im Einzelnen zu den Hinweispflichten bei Schätzungen BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409).
  • BFH, 10.03.2016 - X B 198/15

    Verböserungsverbot - Überraschungsentscheidung - Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 19.01.2018 - X B 60/17
    Auf rechtliche Umstände, die ein Beteiligter selbst hätte sehen können und müssen, muss er nicht hingewiesen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2016 X B 198/15, BFH/NV 2016, 1042, unter II.2.).
  • BFH, 28.07.2021 - IX R 25/19

    Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer

    Wählt der Steuerpflichtige oder ein von diesem oder von dem FG beauftragter Sachverständiger daher aus nachvollziehbaren Gründen eine andere Nachweismethode, kann dies --gegebenenfalls unter Berücksichtigung entsprechender Anpassungen (vgl. BFH-Beschluss vom 19.01.2018 - X B 60/17, BFH/NV 2018, 530)-- Grundlage für die im Einzelfall erforderliche Schätzung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer sein, soweit aus der gewählten Methode Rückschlüsse auf die zu ermittelnden Determinanten möglich sind.
  • FG Düsseldorf, 12.07.2019 - 3 K 3307/16

    Gewinnermittlung: Geeigneter Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für Gebäude

    Sofern sich der BFH im Beschluss vom 19.1.2018 (X B 60/17, BFH/NV 2018, 530) auf ein nicht näher bezeichnetes Bausubstanzgutachten bezieht, kann der Senat dem jedenfalls nicht entnehmen, dass ausschließlich ein Bausubstanzgutachten anzuerkennen wäre.
  • FG Köln, 23.03.2022 - 6 K 923/20

    Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung

    Wählt der Steuerpflichtige oder ein von diesem beauftragter Sachverständiger daher aus nachvollziehbaren Gründen eine andere Nachweismethode, kann dies --gegebenenfalls unter Berücksichtigung entsprechender Anpassungen (vgl. BFH-Beschluss vom 19.01.2018 - X B 60/17, BFH/NV 2018, 530)-- Grundlage für die im Einzelfall erforderliche Schätzung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer sein, soweit aus der gewählten Methode Rückschlüsse auf die zu ermittelnden Determinanten möglich sind.
  • BFH, 28.08.2018 - X B 48/18

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

    Auf rechtliche Umstände, die ein Beteiligter selbst hätte sehen können und müssen, muss er dagegen nicht hingewiesen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2018 X B 60/17, BFH/NV 2018, 530, Rz 16, sowie vom 10. März 2016 X B 198/15, BFH/NV 2016, 1042, Rz 13; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 119 Rz 16, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20

    Überraschungsentscheidung des FG durch Saldierung mit einer zuvor nicht

    Gerichtliche Hinweise und wie hier Verfügungen gemäß § 79b FGO sind jedoch im Lichte der konkreten Verfahrenslage zu interpretieren (vgl. BFH-Beschluss vom 19.01.2018 - X B 60/17, BFH/NV 2018, 530, Rz 18).

    d) Zum möglichen Vorliegen der vGA II als neuem rechtlichen Gesichtspunkt --und zu der vom FG darüber hinaus angenommenen Saldierungsmöglichkeit mit tariflichen Einkünften-- hätte das FG dem Kläger somit Hinweise erteilen müssen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 530, Rz 17).

  • BFH, 03.12.2019 - X R 5/18

    Zur Zuschätzung bei Schrotterlösen

    Allerdings ist nach diesen Maßstäben ein Hinweis nach § 76 Abs. 2 FGO geboten, wenn das FG eine Schätzungsmethode anwenden will, die den bereits erörterten Schätzungsmethoden nicht mehr ähnlich ist oder die Einführung neuen Tatsachenstoffs erforderlich wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 10.09.2013 - XI B 114/12, BFH/NV 2013, 1947, Rz 12; vom 19.01.2018 - X B 60/17, BFH/NV 2018, 530, Rz 17; in BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409, unter 1.d).
  • BFH, 07.06.2022 - VIII B 51/21

    Zur grundsätzlichen Bedeutung der Prüfung einzelner Umstände aufgrund formeller

    Allerdings ist nach diesen Maßstäben ein Hinweis nach § 76 Abs. 2 FGO geboten, wenn das FG eine Schätzungsmethode anwenden will, die den bereits erörterten Schätzungsmethoden nicht mehr ähnlich ist oder für die die Einführung neuen Tatsachenstoffs erforderlich wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.09.2013 - XI B 114/12, BFH/NV 2013, 1947, Rz 12; vom 19.01.2018 - X B 60/17, BFH/NV 2018, 530, Rz 17; BFH-Urteile in BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409, unter 1.d; in BFH/NV 2020, 698, Rz 33).
  • BFH, 28.05.2020 - X B 12/20

    Wahrung des Gehörsanspruchs bei eigener Schätzung durch das FG

    Insofern entspricht es gefestigten rechtlichen Grundsätzen, dass ein Gehörsverstoß in Gestalt einer Überraschungsentscheidung nur dann gegeben ist, wenn das FG eine Schätzungsmethode anwendet, die der bisherigen Methode nicht mehr ähnlich ist oder die Einführung neuen Tatsachenstoffs erforderlich wird, den Beteiligten hierzu aber keinen vorherigen rechtlichen Hinweis nach § 96 Abs. 2 FGO erteilt (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 02.02.1982 - VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409; vom 10.09.2013 - XI B 114/12, BFH/NV 2013, 1947, Rz 12; vom 19.01.2018 - X B 60/17, BFH/NV 2018, 530, Rz 17; ebenso Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 145).
  • BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei erstmals in der mündlichen

    Dieses Vorgehen ist dem Methodenwechsel bei einer Schätzung vergleichbar, bei dem in unzulässiger Weise ein neuer Tatsachenstoff ohne vorherigen Hinweis in das Verfahren eingeführt wird (vgl. zu einer Überraschungsentscheidung bei einem Wechsel der Schätzungsmethode BFH-Beschluss vom 19.01.2018 - X B 60/17, BFH/NV 2018, 530, Rz 17).
  • FG Köln, 20.10.2022 - 6 K 1506/17

    Höhe der Abschreibung für ein vermietetes Bürogebäude mit Wohnungen,

    Wählt der Steuerpflichtige oder ein von diesem beauftragter Sachverständiger daher aus nachvollziehbaren Gründen eine andere Nachweismethode, kann dies - gegebenenfalls unter Berücksichtigung entsprechender Anpassungen (vgl. BFH Beschluss vom 19.01.2018 X B 60/17, BFH/NV 2018, 530) - Grundlage für die im Einzelfall erforderliche Schätzung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer sein, soweit aus der gewählten Methode Rückschlüsse auf die zu ermittelnden Determinanten möglich sind.
  • BFH, 21.08.2019 - X B 120/18

    Hinweispflicht des FG bei Austausch der Schätzungsmethode

  • FG Münster, 27.04.2023 - 1 K 487/19

    Einkommensteuer - Kann ein vom Steuerpflichtigen eingeholtes Wertgutachten, in

  • FG Münster, 14.02.2023 - 1 K 3840/19

    Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) nach der betriebsgewöhnlichen

  • FG Münster, 14.02.2023 - 1 K 3841/19

    Ermittlung der Einkünfte einer GmbH & Co. KG aus Vermietung und Verpachtung durch

  • BFH, 19.05.2020 - VIII B 114/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung bei

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